Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Die Entwicklung von bebauten und unbebauten Grundstücken,
das schlüsselfertige Bauen als Generalübernehmer in Form von Vergabe der einzelnen Gewerke an Fremdfirmen unter Ausschluss von Tätigkeiten gem. § 34 c GewO sowie
die Beratung von Bauherren bei der Projektierung und Errichtung von Wohnhäusern.