| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist die
a) Förderung von Wissenschaft und Forschung,
b) Förderung von Kunst und Kultur,
c) Förderung der Erziehung,
Volks- und Berufsbildung.
Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch Durchführung und Unterstützung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben,
Vergabe von Forschungsaufträgen,
Unterhaltung einer Hochschule,
Pflege der Musik, insbesondere des Liedgutes
und des Chorgesanges,
Unterstützung von kulturellen Einrichtungen,
wie z.B. Theatern,
Unterstützung schöpferischer und forschender Tätigkeiten,
die Erforschung und Entwicklung von Erziehungsmethoden und deren Verbreitung,
die Verbesserung der Allgemein- und beruflichen Bildung durch geeignete Veranstaltungen. |