Die Haftung der Gesellschaft für die im Betriebe des Geschäfts der Fenotec Gesellschaft für Industrieerzeugnisse mbH begründeten Verbindlichkeiten ist ausgeschlossen
(§ 25 Abs. 2 HGB).
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Der Großhandel, Einzelhandel und Konfektionierung von Bauteilen aus Folien und/oder Gewebe
sowie von Zubehörteilen aller Art, die zusammen mit den vorgenannten Bauteilen verbaut werden.