Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Der Groß- und Einzelhandel im In- und Ausland mit Spirituosen, Weinen, Sekt, Bier und alkoholfreien Getränken, Mixgetränken etc. sowie mit Kaffee, Tee und Gaststättenbedarfsartikeln aller Art.