| Gegenstand | Die Förderung der Altenhilfe und die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens in den Ländern Berlin und Brandenburg.
Der Zweck wird verwirklicht durch Förderung, Errichtung, Betrieb und Erweiterung von Einrichtungen der Altenhilfe, des Gesundheitswesens, der Hospizarbeit und des Sozialwesens sowie
der Entwicklung sachgerechter Hilfeangebote für jeweilige aktuelle soziale Notlagen.
Darüber hinaus wird der Zweck verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft gem. § 58 Abs. 1 der Abgabenordnung.
Gegenstand der Gesellschaft sind ferner der Erwerb, die Errichtung, Erweiterung,
Verwaltung und Bewirtschaftung von Grundstücken und Gebäuden, die der Erfüllung des Zweckes dienen. |