| Gegenstand | Die Organisation und Durchführung der Pflege und Betreuung von hilfebedürftigen Menschen,
insbesondere der Grundpflege,
der Behandlungspflege,
der hauswirtschaftlichen Versorgung,
der psychologischen Begleitung Sterbender,
die Unterstützung von deren Angehörigen,
eine gegebenenfalls 24-stündige Betreuung,
die Urlaubs- und Verhinderungspflege
sowie die Finalpflege. |