| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist
a)
die Förderung mildtätiger Zwecke
b)
die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, auch durch Krankenhäuser im Sinne des
§ 67 AO
c)
die Förderung kirchlicher Zwecke;
d)
die Förderung der Volks- und Berufsbildung.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb und die Verwaltung der Rehabilitationseinrichtung,
durch die Pflege, die Betreuung und Aufnahme von hilfsbedürftigen Personen i. S. d. §§ 53 AO, 66 AO,
durch die Ausbildung von Auszubildenden sowie
durch Kooperationen mit anderen Einrichtungen und/oder Personen im Gesundheitswesen, soweit diese o. g. Satzungszwecke verfolgen.
Die vorgenannten Zwecke können auch gemäß Abgabenordnung durch die Weitergabe von Mitteln oder durch den Einsatz von Hilfspersonen im Sinne des
§ 57 Abs. 1 Abgabenordnung verwirklicht werden.
a)
Ferner kann die Gesellschaft ihre Zwecke auch im Sinne des § 57 Abs. 3 Abgabenordnung durch planmäßiges Zusammenwirken mit mindestens einer weiteren steuerbegünstigten Körperschaft verfolgen.
Die Zwecke der Gesellschaft können dabei insbesondere auch durch Hilfspersonen (§ 57 Abs. 1 Satz 2 AO) und durch planmäßiges Zusammenwirken mit Gesellschaften des Konzernverbundes des Verein Oberlinhaus erfolgen.
Diese steuerbegünstigten Körperschaften, die jeweils die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 Abgabenordnung erfüllen, werden in einer dieser Satzung separat beigefügten und jeweils aktualisierten Anlage 1, die nicht formeller Satzungsbestandteil ist, namentlich aufgeführt. Änderungen der Anlage 1 sind von der Geschäftsführung unverzüglich dem für die Gesellschaft zuständigen Finanzamt anzuzeigen.
Das arbeitsteilige planmäßige Zusammenwirken und die Kooperationsleistungen können insbesondere aber nicht ausschließlich durch gegenseitigen Austausch:
- von Serviceleistungen, in Form von Werk-, Dienst- und
Verwaltungsleistungen die insbesondere, aber nicht
ausschließlich
- pacht- und mietweise Überlassung von Immobilien,
sowie deren Pflege, Erhalt und Weiterentwicklung
- Darlehensgewährungen
- wechselseitiger Inanspruchnahme von
Managementleistungen, insbesondere Leistungen
der Geschäftsführung und die Personalgestellung
der Geschäftsführung,
Beratungsleistungen einschließlich juristischer
Beratung,
- Finanzen und Finanzdienstleistungen ausschließlich
unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 6 Nr. 5 KWG,
Leistungen Rechnungswesens, sowie Leistungen des
Controllings und der Revision,
- Personalverwaltung und -gewinnung inkl.
Mitarbeiterqualifizierung und -fortbildung,
- Leistungen der (Informations-) Technologie sowie
damit artverwandte Tätigkeiten
- Warenlieferungen (einschließlich von Leistungen aus
Bereitstellung von Strom, (Warm-)Wasser aus
Photovoltaikanlagen, Solarthermieanlagen, BHKW oder
sonstigen dezentralen Energieanlagen)
erfolgen.
Dies gilt entsprechend für zum Unternehmensverbund der Alexianer GmbH gehörende Gesellschaft(en) die in einer dieser Satzung beigefügten und jeweils aktualisierten Anlage 2, die nicht formeller Satzungsbestandteil ist, namentlich aufgeführt sind.
b)
Zwecke der Gesellschaft werden auch durch planmäßiges Zusammenwirken mit der Johannesstift Diakonie Services GmbH insbesondere aber nicht ausschließlich durch
- Einkaufs- und Logistikleistungen mit der in
Zusammenhang stehenden Vermittlungsleistung
(Kommissionär),
- ggf. Lieferung von Strom und Gas und
- ggf. Versorgungsleistungen zur Speiseversorgung
(Cateringleistung)
- Warenlieferungen
erbracht. |