Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Der Betrieb eines Taxi- und Fuhrbetriebes sowie sämtlicher in diesem Zusammenhang anfallender Dienstleistungen. Vermietung von mobilen Anlagegütern aller Art.