Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Förderung der Jugendhilfe, der Bildung und Erziehung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: - Erziehung und Förderung von Kindern und Jugendlichen nach den Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG), insbesondere im Rahmen ambulanter, teilstationärer und stationärer erzieherischer Hilfen, - Förderung der Weiterentwicklung der Jugendhilfe. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.