| Gegenstand | Die Erbringung von Planungsleistungen im Reisegewerbe jeglicher Art. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an solchen auch als geschäftsführende Gesellschafterin beteiligen. Sie darf sich auch an reinen Reiseunternehmen beteiligen, nicht jedoch selbst Transportleistungen (Personenbeförderung) erbringen. |