| Gegenstand | - die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Biogas, zur Erzeugung von Wärme und zur dezentralen Erzeugung von Strom, Wärme und Strom aus Eigenerzeugung sowie der Handel mit Neben- und Abfallprodukten dieser Anlagen;
- die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Hierzu gehören auch die Planung und Errichtung von Biogasanlagen und die Beteiligung an anderen Gesellschaften, sofern sie dem Gesellschaftszweck dient. |