Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Verwaltung, Kauf und Verkauf von Immobilien aller Art sowie Verwaltung von eigenen Gesellschaftsbeteiligungen an anderen Gesellschaften.