| Gegenstand | Bau, Betreuung, Bewirtschaftung und Verwaltung von Wohnungen aller Nutzungsformen wie Mietwohnungen, Eigenheime, Eigentumswohnungen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen ihres städtischen Wohnungsbaus, soweit sie sozialen, kulturellen oder wirtschaftlichen Zwecken dienen, zu bauen, betreuen, bewirtschaften und zu verwalten.
Die Gesellschaft kann außerdem alle im Bereich der Immobilienwirtschaft, vorrangig der kommunalen Immobilienwirtschaft,
des Städtebaus und
der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen,
Grundstücke erwerben, belasten und veräußern sowie
Erbbaurechte ausgeben und erwerben. |