Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren vertreten.
Gegenstand
Die Planung und Durchführung von städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen einschließlich der treuhänderischen Tätigkeit als Sanierungsträger nach dem Baugesetzbuch und der Wahrnehmung sämtlicher Aufgaben eines Sanierungsbeauftragten sowie verwandte Nebengeschäfte, die zur Erreichung des Firmenzweckes geeignet sind. Im Rahmen ihrer Tätigkeit kann die Gesellschaft Grundstücke im eigenen Namen erwerben, bewirtschaften und veräußern. Die Gesellschaft strebt die Anerkennung als Sanierungsträger gem. § 158 Abs. 3 BauGB an.