| Gegenstand | Der Ankauf und Verkauf, die Anpachtung und Verpachtung von landwirtschaftlich zu nutzendem Boden, die treuhänderische Verwaltung solchen Bodens, die Übernahme der Geschäftsführung anderer Gesellschaften, der Aufbau, die Verwaltung und der Betrieb von Landwirtschaften biologischer Art sowie Herstellung und Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Waren des landwirtschaftlichen Bedarfs, die Tierzucht sowie die Erbringung von Dienstleistungen im landwirtschaftlichen Bereich. Geschäfte i.S.d. § 34 c der GewO sind nicht Gegenstand des Unternehmens. |