| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist
a)
die Förderung mildtätiger Zwecke
b)
die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens
und der öffentlichen Gesundheitspflege, auch durch
Krankenhäuser im Sinne des § 67 AO
c)
die Förderung kirchlicher Zwecke;
d)
die Förderung der Volks- und Berufsbildung.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Führung und Förderung von Einrichtungen der
medizinischen Versorgung, insbesondere der Orthopädischen Fachklinik im Oberlinhaus,
durch die Ausbildung von Auszubildenden
sowie durch Kooperationen mit anderen Einrichtungen und/oder Personen im Gesundheitswesen, soweit diese
o. g. Satzungszwecke verfolgen.
Die vorgenannten Zwecke können auch gemäß Abgabenordnung durch die Weitergabe von Mitteln oder
durch den Einsatz von Hilfspersonen im Sinne des
§ 57 Abs. 1 Abgabenordnung verwirklicht werden.
a)
Ferner kann die Gesellschaft ihre Zwecke auch im Sinne des § 57 Abs. 3 Abgabenordnung durch planmäßiges
Zusammenwirken mit mindestens einer weiteren steuerbegünstigten Körperschaft verfolgen.
Die Zwecke der Gesellschaft können dabei insbesondere
auch durch Hilfspersonen (§ 57 Abs. 1 Satz 2 AO) und durch planmäßiges Zusammenwirken
mit Gesellschaften des Konzernverbundes des Verein Oberlinhaus erfolgen.
Diese steuerbegünstigten Körperschaften,
die jeweils die Voraussetzungen der
§§ 51 bis 68 Abgabenordnung erfüllen, werden in einer
dieser Satzung beigefügten und jeweils aktualisierten Anlage 1, die nicht formeller Satzungsbestandteil ist, namentlich aufgeführt. Änderungen der Anlage 1 sind von der Geschäftsführung unverzüglich dem für die Gesellschaft zuständigen Finanzamt anzuzeigen.
Das arbeitsteilige planmäßige
Zusammenwirken und die Kooperationsleistungen können insbesondere aber nicht ausschließlich durch
gegenseitigen Austausch:
- von Serviceleistungen, in Form von Werk-,Dienst- und
Verwaltungsleistungen die insbesondere, aber nicht
ausschließlich
- die pacht- und mietweise Überlassung von
Immobilien, sowie deren Pflege, Erhalt und
Weiterentwicklung
- Darlehensgewährungen
- wechselseitige Inanspruchnahme von
Managementleistungen, insbesondere Leistungen der
Geschäftsführung und die Personalgestellung
der Geschäftsführung,
Beratungsleistungen einschließlich juristischer
Beratung,
- Leistungen des Finanz- und Rechnungswesesn,
sowie Leistungen des Controllings und der
Revision,
- Personalverwaltung und -gewinnung
inkl. Mitarbeiterqualifizierung und- fortbildung,
- Finanzen und Finanzdienstleistungen ausschließlich
unter den Voraussetzungen des
§ 2 Abs. 6 Nr. 5 KWG,
Leistungen Rechnungswesens, sowie
Leistungen des Controllings und der Revision,
- Warenlieferungen (einschließlich von Leistungen
aus Bereitstellung von Strom, (Warm-) Wasser
aus Photovoltaikanlagen,
Solarthermieanlagen, BHKW oder sonstigen
dezentralen Energieanlagen)
erfolgen.
Dies gilt entsprechend für zum Unternehmensverbund der Alexianer GmbH gehörende Gesellschaft(en), die
in einer dieser Satzung beigefügten und jeweils aktualisierten Anlage 2, die nicht formeller Satzungsbestandteil ist, namentlich aufgeführt sind.
b)
Zwecke der Gesellschaft werden auch durch planmäßiges Zusammenwirken mit der Johannesstift
Diakonie Services GmbH insbesondere aber nicht
ausschließlich durch
- Einkaufs- und Logistikleistungen
mit der in Zusammenhang stehenden
Vermittlungsleistung (Kommissionär),
- ggf. Lieferung von Strom und Gas und
- ggf. Versorgungsleistungen zur Speiseversorgung
(Cateringleistung)
- Warenlieferungen
erbracht.
Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte, Handlungen und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar
oder mittelbar zur Erreichung und Förderung der vorstehenden Zwecke geeignet, notwendig oder nützlich sind.
Die Gesellschaft ist berechtigt, Beteiligungen an anderen in- und ausländischen Unternehmen mit gleichem oder
ähnlichem Gegenstand zu erwerben und zu halten und solche Unternehmen zu gründen sowie Zweigniederlassungen im In- und
Ausland zu errichten.
Die Zwecke der Gesellschaft werden auch durch das Halten und Verwalten von Anteilen an
steuerbegünstigten Kapitalgesellschaften im Sinne des
§ 57 Abs. 4 Abgabenordnung erfüllt, die solche Zwecke
erfüllen. |