| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Angebote und Bildungswege von der Elementarbildung bis zur Erwachsenenbildung sowie durch die Förderung von Menschen mit Behinderung im Wege der Inklusion. Diese werden im Einzelnen in Kindertagesstätten, Grundschulen, Gymnasien, Internat sowie Berufsfachschulen, Fachschulen, Altenpflegeschulen, beruflichen Ausbildungsstätten, in Fort- und Weiterbildung, in Projekten für Schulverweigerer und in tertiären bzw. kooperativ-hochschulischen Angeboten umgesetzt. |