Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Der Erwerb von Grundstücken, grundstückseigenen Rechten und von Geschäftsanteilen an Grundstücksgesellschaften sowie deren Veräußerung, Bewirtschaftung und Verwaltung. Die Gesellschaft übt keine Tätigkeit gem. § 34c Gewerbeordnung aus, insbesondere keine Maklertätigkeit.