Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Ausführung von Dienst- und Werkleistungen im eigenem Namen und auf eigene Rechnung zur Beplanung, Erschließung, Herstellung der Bebaubarkeit und technische sowie verkehrstechnische Erschließung von eigenen und fremden Grundstücken; die Beauftragung und Koordinierung weiterer Werkleistungen wie Baugrunduntersuchung, Teilungsvermessung u.a.