| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist die Altenbetreuung und -pflege sowie die selbst-
lose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seeli-
schen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind ohne Rücksicht auf deren
Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft und Geschlecht.
Die Altenbetreuung und -pflege erfolgt insbesondere durch die Unterhaltung und den Betrieb von Altenpflegeeinrichtungen, Altenpflegeheimen, Altenwohnheimen, Pflege- und Betreuungseinrich-
tungen (betreutes Wohnen) nach den §§ 68 Nr. 1 und 66 AO sowie ähnlichen statio-
nären und ambulanten Einrichtungen jeweils mit Ausbildungsstätten, Nebeneinrich-
tungen und Nebenbetrieben. Daneben hilft die Gesellschaft alten Menschen bei der
Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft insbesondere durch die Beratung und Un-
terstützung in Fragen der Inanspruchnahme altersgerechter Dienste und durch Leis-
tungen zu einer Betätigung und zum gesellschaftlichen Engagement von alten Men-
schen. Die Gesellschaft fördert damit die Altenhilfe und Wohlfahrtspflege im Sinne
der § 52 Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 9 AO sowie mildtätige Zwecke gemäß § 53 AO.
Die Gesellschaft wird in praktischer Ausübung der im Leitbild des stationären Johan-
niter-Verbundes festgelegten Grundsätze und im Sinne christlicher Nächstenliebe
der Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche tätig.
Die Gesellschaft kann ihre Aufgaben entweder selbst durch eigenes Tätigwerden und
eigene Maßnahmen unmittelbar verwirklichen oder aber durch die Beschaffung von
Mitteln (insbesondere Spendeneinnahmen) und deren Weiterleitung an andere steu-
erbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts oder an
nicht unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften, welche diese Mittel unmittelbar
und ausschließlich für die zuvor genannten steuerbegünstigten Zwecke verwenden.
Die Gesellschaft ist insoweit eine Fördergesellschaft im Sinne des § 58 Nr. 1 AO.
Die Gesellschaft kann ferner alle Geschäfte eingehen, die zur Erreichung oder Förde-
rung des Gesellschaftszweckes unter Berücksichtigung der gemeinnützigkeitsrechtli-
chen Regelungen dieses Vertrages dienlich sind, sofern nicht Bestimmungen des Ab-
schnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO) entgegenstehen.
In diesem Rahmen kann die Gesellschaft auch:
a) Geschäftsbesorgungs- und Kooperationsverträge jeder Art abschließen;
b) Hilfspersonen entgeltlich und unentgeltlich einsetzen;
c) Vermietung von zum Vermögen gehörenden Grundbesitz vornehmen. |