| Eintragungstext | | Text | Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11.07.2006 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 10.07.2011 einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt 737.500 EUR durch Ausgabe von bis zu 737.500 Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Er ist ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, um die neuen Aktien gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, auszugeben. Sofern der Vorstand von der vorgenannten Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss keinen Gebrauch macht, kann das Bezugsrecht der Aktionäre nur für Spitzenbeträge ausgeschlossen werden. Der Vorstand ist weiter berechtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, um bis zu 147.500 neue Aktien gegen Bareinlagen zu einem Ausgabebetrag auszugeben, der den Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrages durch den Vorstand nicht wesentlich unterschreitet. (Genehmigtes Kapital 2006/I) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11.07.2006 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 577.501 EUR. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 10.07.2011. (Genehmigtes Kapital 2006/I) |
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| Eintragungstext | | Text | Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Potsdam am 21.08.2007 (AZ: 35 IN 401/07) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. |
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| Eintragungstext | | Text | Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.03.2005 und des Zustimmungsbeschlusses der Hauptversammlung und der Gesellschafterversammlung vom 15.03.2005 ist die Postal Logistic Betriebs GmbH, Potsdam (Amtsgericht Potsdam, HRB 15950 P)durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Beim Verschmelzungsvertrag handelt es sich um einen Nachgründungsvertrag. |
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