Die Gesellschaft hat bis zu zwei Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind zwei Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch diese gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Die Veranstaltung von Lotterie-, Spiel- und Wettgeschäften jeder Art.