Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- der Aufbau oder die Übernahme, der Ausbau, der Betrieb oder ähnliches, von Gaststätten, Schankwirtschaften oder ähnlichen Betrieben (auch Zulieferbetrieben) als Eigentümer oder in Pacht,