Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Bauleistungen aller Art, insbesondere Hochbau, Tief- und Komplettbau sowie die Übernahme von Bauleistungen als Generalübernehmer; Kauf von Grundstücken, bebaut und unbebaut, deren Rekonstruktion, Bau, Betreuung und Verwaltung