| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Alten- und Flüchtlingshilfe,
des öffentlichen Gesundheitswesens und
die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Unterhaltung von Einrichtungen zur Eingliederung von geistig, körperlich und seelisch behinderten Menschen im Sinne des Gesetzes über die Sozialhilfe (SGB XII), des Gesetzes zur Teilhabe und Rehabilitation von Menschen mit Behinderung (SGB IX), des Gesetzes zur Arbeitsförderung
(SGB III),
durch die ihrem Alter und ihrer Behinderung entsprechende Betreuung und Pflege älterer Menschen im Sinne des Gesetzes über die soziale Pflegeversicherung (SGB XI),
durch die Betreuung und Beratung von Flüchtlingen durch Bereitstellung von Wohnraum, sonstigen Unterkünften und Betreuungsleistungen,
die Förderung der Berufsbildung durch die Vorbereitung auf berufliche Tätigkeiten,
den Betrieb eines Wohnheims und von Beratungsstellen und
durch die Beratung, Betreuung und Unterstützung von Flüchtlingen und Menschen in gesundheitlichen und sozialen Notlagen. |