| Gegenstand | Zwecke der Gesellschaft sind
a) die selbstlose Unterstützung von Personen, welche infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind sowie von Personen, deren Bezüge sich im Rahmen des § 53 Nr. 2 AO bewegen.
b) die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugend- und Altenhilfe, der Kunst und Kultur, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, des Wohlfahrswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten, der Hilfe für Menschen mit Behinderungen sowie
c) die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten vorstehender steuerbegünstigter Zwecke.
Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch
a) Unterhaltung inklusiver Freizeit-, Begegnungs- und Kulturangebote sowie von Beratungsangeboten zur Sicherung der Teilhabe am sozialen Leben für ältere, sozial schwache und behinderte Menschen;
b) Unterhaltung von Sprechstunden zur Beratung und Unterstützung älterer und pflegebedürftiger Menschen im Hinblick auf ihre pflegerische Versorgung sowie sozial- und rentenversicherungsrechtliche Ansprüche;
c) Unterhaltung von gesundheitlichen Präventions- und Bewegungsangeboten, Durchführung von Informationsveranstaltungen zur Stärkung personaler und sozialer Ressourcen;
d) Unterhaltung von Angeboten zur Stärkung der familären Erziehungsfähigkeit, zur Beratung von Eltern und Kindern in schulischen Konflikten, zur Hausaufgabenhilfe sowie zur Bereitstellung von Mahlzeiten für benachteiligte Kinder und Jugendliche;
e) Unterhaltung gemeinsamer Kultur- und Freitzeitangebote für Eltern mit Kindern, für Jugendliche sowie Durchführung von Jugendarbeit mit dem Schwerpunkt Freizeitgestaltung, kulturelle Bildung und kulturelles Schaffen;
f) Unterhaltung aktivierender Angebote zum Erwerb (kunst-) handwerklicher Fertigkeiten sowie für darstellende Kunst und Durchführung von Konzerten, Theateraufführungen und Ausstellungen.
Zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks arbeitet die Gesellschatt darüber hinaus planmäßig und dauerhaft im Sinne des § 57 Absatz 3 AO mit dem Paritätischen Landesverband Brandenburg e.V. - einer steuerbegünstigten Körperschaft - zusammen.
Hierzu bezieht die Gesellschatt vom Landesverband Kooperationsleistungen im Sinne des § 57 Absatz 3 AO von, nämlich:
- IT-Koordination, IT-Aministration, Infrastrukturkooperation und Beratung
- Fuhrparkverwaltung
- Versicherungsmanagement
- Buchhaltung
- Personalverwaltung
- Unterstützung bei allgemeinen Verwaltungstätigkeiten
- Verwaltung, Beratung sowie Unterstützung bei der Antragstellung im Fördermittelbereich
- Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit und Social Media
- Betriebliches Fortbildungswesen
- Geschäftsführungs- und Managementleistungen
- Fragen der Unternehmensentwicklung
- Facility-Management und Hausmeisterwesen. |