| Gegenstand | Das Betreiben eines Betriebes für Garten- und Landschaftsgestaltung, einschließlich aller damit im Zusammenhang stehender Tätigkeiten; Vorbereitung, Planung und Durchführung von landschaftsgestalterischen Arbeiten; Betreiben einer Entsorgungsanlage für Hausmüll und Haushaltsabwasser, einschließlich Abfuhr; die Vermietung von Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen; die Beteiligung an anderen Unternehmen, deren Übernahme oder Erwerb sowie die Betreibung realisierter Objekte. Innerhalb dieses Bereiches ist die Gesellschaft zu allen Handlungen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig und zweckmäßig erscheinen. Betreiben eines Kiessandtagebaus, einer Recyclinganlage für Baurestmaterial, einer Deponie für nichtkontaminierte Böden und Baurestmaterial. |