Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Betreiben eines Betriebes für Garten- und Landschaftsgestaltung, einschließlich aller damit im Zusammenhang stehender Tätigkeiten; Vorbereitung, Planung und Durchführung von landschaftsgestalterischen Arbeiten; Betreiben einer Entsorgungsanlage für Hausmüll und Haushaltsabwasser, einschließlich Abfuhr; die Vermietung von Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen; die Beteiligung an anderen Unternehmen, deren Übernahme oder Erwerb sowie die Betreibung realisierter Objekte. Innerhalb dieses Bereiches ist die Gesellschaft zu allen Handlungen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig und zweckmäßig erscheinen. Betreiben eines Kiessandtagebaus, einer Recyclinganlage für Baurestmaterial, einer Deponie für nichtkontaminierte Böden und Baurestmaterial.