Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betrieb einer Bauunternehmung mit allen hiermit zusammenhängenden Geschäften, wie der Betrieb eines Betonmischwerkes und die Betreibung einer Kies-/Sandgrube zum Vertrieb von Baustoffen.
Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar dem Unternehmensgegenstand zu dienen geeignet sind.
Sie kann Zweigniederlassungen errichten sowie andere Unternehmen mit gleichem oder ähnlichen Gegenstand gründen, erwerben, pachten oder sich an ihnen beteiligen.