| Gegenstand | Betrieb einer Bauunternehmung mit allen hiermit zusammenhängenden Geschäften, wie der Betrieb eines Betonmischwerkes und die Betreibung einer Kies-/Sandgrube zum Vertrieb von Baustoffen.
Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar dem Unternehmensgegenstand zu dienen geeignet sind.
Sie kann Zweigniederlassungen errichten sowie andere Unternehmen mit gleichem oder ähnlichen Gegenstand gründen, erwerben, pachten oder sich an ihnen beteiligen. |