Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Der Vertrieb von Software sowie von Hardware nebst dazugehöriger Beratungstätigkeit und den damit zusammenhängenden Nebentätigkeiten mit Ausnahme von solchen, die der Handwerksordnung unterfallen