Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
die Durchführung von geowissenschaftlichen Untersuchungen, Umweltberatung, Schulung und Konzeptentwicklung sowie verlegerische Tätigkeiten auf diesem Gebiet