| Gegenstand | Die für die Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere
a) Hilfeleistung in Steuersachen,
b) Hilfeleistung bei der Erfüllung der Buchführungspflichten,
c) Hilfeleistungen in Steuerstrafsachen und Steuerordnungswidrigkeiten,
d) Betriebswirtschaftliche Beratung.
Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG sind ausgeschlossen. |