Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Bau und die Sanierung von Hallen sowie von Wohn- und Geschäftshäusern. Die auszuführenden Arbeiten werden generell an Subunternehmer vergeben und nicht mit eigenem Personal ausgeführt. Tätigkeiten, die gemäß § 34 c GewO erlaubnispflichtig sind, sind nicht Gegenstand des Unternehmens.