| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung.
Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung
des öffentlichen Gesundheitswesens und der
öffentlichen Gesundheitspflege
(§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO),
der Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO);
die Förderung des Wohlfahrtswesens
(§ 52 Abs. 2 Nr. 9 AO),
der Behindertenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO)
sowie der Erziehung, Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO).
Die Zwecke der Gesellschaft werden
verwirklicht insbesondere durch den Betrieb
von Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen,
Eingliederungs- und
Wiedereingliederungseinrichtungen,
die Aus-, Fort- und Weiterbildung im Gesundheits- und Sozialwesen und
anderen Nebeneinrichtungen und
Nebenbetrieben wie auch
die Durchführung von Aufgaben des Rettungsdienstes,
der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen
sowie der ambulanten und stationären Pflege.
Die Gesellschaft darf Unternehmen gründen,
erwerben oder sich an solchen beteiligen,
wenn sie der Verwirklichung des
Gesellschaftszweckes dienen.
Die Gründung, der Erwerb und die Beteiligung
muss mit den gemeindewirtschaftlichen
Vorschriften des Landes Brandenburg, denen
auch die Landkreise unterliegen, im Einklang
stehen und ist an die Zustimmung des
Kreistages des Landkreises Havelland
gebunden.
Für Beteiligungen ab der dritten Beteiligungsstufe (Enkelgesellschaften der Unternehmen des Landekreises Havelland) kann der Kreistag auf die Zustimmung allgemein oder für bestimmte Unternehmen verzichten. |