| Gegenstand | - Facility Management wie Hauswartungsdienste und Grünflächenpflege sowie wohnungswirtschaftliche Dienstleistungen aller Art, soweit hierfür keine gesonderte Genehmigung erforderlich ist,
- die Vermittlung und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen (§ 34 c Abs. 1 Nr. 1 a GewO),
- Betreiben von Frei- und Hallenbädern,
- Imbissbetrieb (Bistro) einschließlich des Handels mit Erzeugnissen, die im Kioskverkauf üblicherweise vertrieben werden,
- Betreiben von Gaststätten nach Erteilung der erforderlichen Genehmigung,
- Organisation und Abwicklung von Eventveranstaltungen, Planung und Durchführung von Werbemaßnahmen und Vermittlung von Anzeigen, Promotion und Public Relation sowie werbliche und künstlerische Gestaltung von Prospekten und Werbung,
- sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, die Beteiligung an anderen Unternehmen und deren Geschäftsführung |