| Gegenstand | Die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch Erziehung von Kindern und Jugendlichen nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB), Teil VIII (Kinder- und Jugendhilfe); Betrieb und Unterhaltung des Kindesdorfes Kienwerder; Beratung von Eltern und Angehörigen; Förderung der Weiterentwicklung der Jugendhilfe; stationäre, teilstationäre und ambulante Hilfen für Kinder und Jugendlichen; Beratung und Unterstützung von Pflegestellen, Sonderpflegestellen, Erziehungsstellen und Familienwohngruppen sowie von betreuten Wohnformen und Eltern-Kind-Gruppen gem. SGB VIII. |