Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch Erziehung von Kindern und Jugendlichen nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB), Teil VIII (Kinder- und Jugendhilfe); Betrieb und Unterhaltung des Kindesdorfes Kienwerder; Beratung von Eltern und Angehörigen; Förderung der Weiterentwicklung der Jugendhilfe; stationäre, teilstationäre und ambulante Hilfen für Kinder und Jugendlichen; Beratung und Unterstützung von Pflegestellen, Sonderpflegestellen, Erziehungsstellen und Familienwohngruppen sowie von betreuten Wohnformen und Eltern-Kind-Gruppen gem. SGB VIII.