Die Gesellschaft hat mindestens zwei Geschäftsführer.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführermit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Wahrnehmung von
Wirtschaftsförderungsmaßnahmen,
insbesondere in Form der Übernahme
und Verwaltung von
Bürgschaften gegenüber Kreditinstituten,
Bausparkassen und Versicherungsunternehmen
für von diesen vergebenen Krediten und
gegenüber Leasinggesellschaften für
mit diesen abgeschlossenen Leasingverträgen
und Garantien gegenüber
Beteiligungsgesellschaften für Beteiligungen
dieser Beteiligungsgesellschaft
an mittelständischen Unternehmen oder
Angehörigen der freien Berufe,
mit staatlichen Rückbürgschaften und/oder
auf der Grundlage staatlich anerkannter
Richtlinien und der damit im Zusammenhang
stehenden Geschäfte.
Die Bürgschaften und Garantien sollen
gewerblichen sowie landwirtschaftlichen
Unternehmen, Agrarunternehmen und freiberuflich Tätigen,
die über bankmäßige Sicherheiten nicht oder
nur in unzureichendem Maße verfügen,
die Erlangung von Krediten und Beteiligungen
zu ihrer Gründung und
zur Erhaltung und Förderung ihrer
Leistungsfähigkeit ermöglichen.
Gegenstand der Gesellschaft ist darüber
hinaus die Gewährung von Gelddarlehen.
Mit Zustimmung des Verwaltungsrates
kann die Gesellschaft ferner Treuhandgeschäfte
und weitere wirtschaftsfördernde Aufgaben,
die ausschließlich dem Geschäftszweck der Gesellschaft entsprechen,
übernehmen.