| Eintragungstext | | Text | Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der "Ländeken" eG Meinsdorf, Meinsdorf (Amtsgericht Potsdam, GnR 74 P) vom 15.11.2001, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 09.01.2003 sowie die Generalversammlung der herrschenden Genossenschaft vom selben Tage zugestimmt haben. Danach ist die Gesellschaft verpflichtet:
Sie unterstellt die Leitung ihres Unternehmens der Genossenschaft und verpflichtet sich, erstmals für ihr ab dem 01.01.2001 beginnendes Geschäftsjahr den gesamten nach dem maßgeblichen handelsrechtlichen Vorschriften ermittelten Gewinn, an die Genossenschaft abzuführen. Höchstens kann jedoch der Jahresüberschuss vermindert um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr abgeführt werden. Der mit der Agrargenossenschaft "Ländeken" Meinsdorf eG mit Sitz in Meinsdorf (nunmehr Sitz Niederer Fläming auf Grund Gemeindegebietsreform) (Amtsgericht Potsdam GnR 74 P) bestehende Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag vom 15.11.2001 ist durch Vereinbarung vom 01.12.2014 äbgeändert in § 4 Abs. 3 (Verlustübernahme). Die Gesellschafterversammlung hat durch Beschluss vom 15.12.2014 zugestimmt. |
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