Die Gesellschaft ist entstanden durch Umwandlung der ZGE Schweinemast/Schweinezucht Oberjünne-Cammer, Oberjünne gemäß Landwirtschaftsanpassungsgesetz vom 29.06.1990.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Aufzucht und Mast von Schweinen, einschließlich deren Ankauf, Verkauf und Handel, Beteiligung an anderen Unternehmen, deren Übernahme oder Erwerb sowie die Betreibung