Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Auf- und Abbau, Transport, Mieten, Vermieten, Handel von Gerüsten und Industrieanlagen aller Art, Kauf und Verkauf sowie Vermietung von Baumaschinen.