Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Planung und Errichtung von kältetechnischen Anlagen und Anlagen der Haus- und Gebäudetechnik,
Entwicklung und Herstellung von kältetechnischen und verfahrenstechnischen Anlagen,
Handel und Export von kältetechnischen Anlagen und Anlagen der Haus- und Gebäudetechnik sowie kältetechnischen und verfahrenstechnischen Anlagen,
Montage und Kundendienst von kältetechnischen Anlagen und Anlagen der Haus- und Gebäudetechnik sowie kältetechnischen und verfahrenstechnischen Anlagen;
Die Gesellschaft darf Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen, und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafter.