| Gegenstand | Das Facility Management, insbesondere
- die Betriebsleitung von Gebäuden, gebäudetechnischen und Außenanlagen;
- die Erbringung von Dienstleistungen aller Art, die notwendig und geeignet sind, Veranstaltungen in Gebäuden und Außenanlagen abzuwickeln;
- Beratungsleistungen zu den vorstehenden Zwecken zu erbringen;
- das notwendige Design und entsprechende Konstruktionsdienstleistungen zu erbringen sowie
- alle mit diesen Zwecken verbundenen Dienstleistungen zu erbringen.
Innerhalb dieser Grenzen ist die Gesellschaft zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Geschäftszweckes notwendig und nützlich erscheinen. |