Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung in Fragen betriebswirtschaftlicher Problemstellungen von Unternehmen aller Größen und Rechtsformen. Zu ihren Aufgaben gehört die Wirtschaftsberatung sowie die Organisation, Planung und Beratung bei der Errichtung und Betreibung von Unternehmen aller Art. Sie ist darüber hinaus berechtigt, Unternehmenssanierungen durchzuführen, zu begleiten oder in solchen Fragen Hilfestellung zu leisten. Des Weiteren ist die Gesellschaft darauf ausgerichtet, kompetenter Partner in Fragen von Existenzgründungen für Unternehmen aller Branchen, Größen und Rechtsformen zu sein. Sie ist zu allen Maßnahmen und Geschäften innerhalb der durch die Sätze 1 - 4 bestimmten Grenzen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen.