| Gegenstand | Die Beratung in Fragen betriebswirtschaftlicher Problemstellungen von Unternehmen aller Größen und Rechtsformen. Zu ihren Aufgaben gehört die Wirtschaftsberatung sowie die Organisation, Planung und Beratung bei der Errichtung und Betreibung von Unternehmen aller Art. Sie ist darüber hinaus berechtigt, Unternehmenssanierungen durchzuführen, zu begleiten oder in solchen Fragen Hilfestellung zu leisten. Des Weiteren ist die Gesellschaft darauf ausgerichtet, kompetenter Partner in Fragen von Existenzgründungen für Unternehmen aller Branchen, Größen und Rechtsformen zu sein. Sie ist zu allen Maßnahmen und Geschäften innerhalb der durch die Sätze 1 - 4 bestimmten Grenzen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen. |