Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Der Betrieb eines Kanalbau-, Kanalsanierungs- und Kanalreinigungsunternehmens sowie das Sammeln und Transportieren von festen und flüssigen Abfällen jeder Art.