Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Durchführung von Arbeiten aller Art im Rahmen des Kraftfahrzeugtechnikerhandwerks sowie der Handel mit Kfz-Ersatzteilen und Zubehör.