| Gegenstand | Die Planung, Herstellung und Montage von schlüsselfertigen Wohneinrichtungen, der Trockenbau im Wohn- und Industriebereich, Altbausanierung sowie Holzbauarbeiten.
Gegenstände die dem Geltungsbereich des § 34 c der Gewerbeordnung unterliegen, sind als Unternehmensgegenstand ausgeschlossen. |