Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Die gewerbsmäßige Ausführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnungen im Sinne des § 34 c Absatz 1 Ziffer 2 der Gewerbeordnung. Die gewerbsmäßige Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, Gewerbe und Wohnräume bzw. deren Nachweis im Sinne des § 34 c Absatz 1 Ziffer 1 a) sowie Finanzdienstleistungen im Sinne des § 34 c Absatz 1 Ziffer 1 b) der Gewerbeordnung. Die Tätigkeiten als Versicherungsmakler im Sinne des § 34 d) Gewerbeordnung. Der Ankauf und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten.