| Gegenstand | Die Stellung und Vermittlung von Werbung, insbesondere Außenwerbung. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich auch auf dem Gebiet des Ausstellungs- und Messebaus sowie als Veranstaltungsausstatter zu betätigen. Ferner darf sie alle Geschäfte, die mit den vorgenannten Betätigungen in einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, betreiben, insbesondere auch in diesem Rahmen erforderliche Dienstleistungen. Die Gesellschaft darf im Auftrag Dritter oder für eigene Rechnung Mediaeinkäufe (Werbezeiten, -flächen und -formen aller Art) vornehmen, Werbemedien an- und vermieten, Werbekampagnen und Mediapläne für Dritte erarbeiten und bei deren Umsetzung zu beraten. |