Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Stellung und Vermittlung von Werbung, insbesondere Außenwerbung. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich auch auf dem Gebiet des Ausstellungs- und Messebaus sowie als Veranstaltungsausstatter zu betätigen. Ferner darf sie alle Geschäfte, die mit den vorgenannten Betätigungen in einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, betreiben, insbesondere auch in diesem Rahmen erforderliche Dienstleistungen. Die Gesellschaft darf im Auftrag Dritter oder für eigene Rechnung Mediaeinkäufe (Werbezeiten, -flächen und -formen aller Art) vornehmen, Werbemedien an- und vermieten, Werbekampagnen und Mediapläne für Dritte erarbeiten und bei deren Umsetzung zu beraten.