Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Landschaftsbau und Aufstellung von Zäunen aus industriell vorgefertigten Holz- und Drahtzäunen ohne Legen von Fundamenten