| Gegenstand | Die Wahrnehmung aller
Aufgaben eines "Freien
Trägers" gemäß dem
SGB VIII - Kinder- und
Jugendhilfegesetz (KJHG),
auch im Auftrag Dritter;
die Errichtung und/oder den
Betrieb von Kinder- und
Jugendheimen und
Komplementäreinrichtungen,
wie z.B. Betreutem Wohnen für
Kinder und Jugendliche,
von Außenwohngruppen und
Kinder-Tagesgruppen;
der Betrieb von sonstigen
Einrichtungen für Kinder,
Jugendliche, Erwachsene und
Familien;
die Wahrnehmung
geschlossener und offener
Aufgaben der Kinder- und
Jugendhilfe, z.B. durch den Betrieb von Einrichtungen der Erziehungshilfe und Jugendsozialarbeit,
Kinder- und Jugendfreizeit- und -sporteinrichtungen sowie
von Jugendbildungsstätten;
die Durchführung von Aufgaben der heilpädagogischen Frühförderung;
heilpädagogische stationäre Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und Familien;
die Durchführung der sozialpädagogischen Familienhilfe;
der Betrieb von Frauenhäusern, Krisen-Notaufnahmestellen und Obdachlosenunterkünften;
die Durchführung von Angeboten der Erwachsenenbildung;
die Durchführung von beratenden und betreuenden Diensten für Kinder, Jugendliche und/oder Familien;
die Durchführung von Angeboten, die zur verbesserten Vereinbarkeit von Familie und Beruf führen;
die Förderung von generationsübergreifenden Aktivitäten;
die Durchführung von "Internationalen Jugendbegegnungen" sowie Förderung des Integrationsgedankens durch generationsübergreifende Angebote und Einrichtungen/Aktivitäten für behinderte und nichtbehinderte oder deutsche und nichtdeutsche Kinder, Jugendliche und Erwachsene;
Lernförderung und Training für Kinder, Jugendliche und Erwachsene;
Aktivitäten für pflegebedürftige Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren;
die Vorhaltung sozialtherapeutischer Angebote zur Tagesstrukturierung und die Vermittlung von geeigneten Arbeitsplätzen für behinderte und benachteiligte Jugendliche;
die Durchführung von beratenden und betreuenden Diensten für Kinder, Jugendliche und deren Angehörige;
die Durchführung von Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit sowie
die Unterstützung von Schulen durch Angebote der Jugendhilfe in den Schulen;
die Durchführung von Berufsfindungs-, Aus-, Fort- und Weiterbildungs- sowie Umschulungsmaßnahmen für Jugendliche;
die Durchführung, Unterstützung und Förderung von Kulturprojekten und Kulturaktivitäten sowohl für Kinder und Jugendliche als auch für Erwachsene und auch generationsübergreifend;
Weiterbildung für Mitarbeiter und Helfer aus sozialen und pädagogischen Berufen, Förderung der Berufsentscheidungen für diese Berufe;
die Wahrnehmung von Aufgaben der Vermögensverwaltung, in genehmigungsfreiem Umfang. |