| Gegenstand | Die Wahrnehmung der kommunal- und gesellschaftsrechtlich zulässigen Interessenvertretung insbesondere der Rechte und Pflichten der kommunalen Aktionäre in der E.DIS AG.
Die Gesellschaft unterstützt ihre Gesellschafter insbesondere bei deren Aufgaben zur Sicherung einer wirtschaftlich und ökologisch sinnvollen Daseinsvorsorge im Rahmen der Darbietung einer sicheren und preiswerten Energieversorgung.
Hierzu hat die Gesellschaft die Aufgaben
1. darauf hinzuwirken, dass die
von ihr gehaltenen Aktien
und die sich daraus
ergebenden
Stimmrechte in der
Hauptversammlung der
E.DIS AG bestmöglich
vertreten werden;
2. in Angelegenheiten des
gemeinsamen Interesses
der Gesellschafter tätig
zu werden;
3. die Interessen der
Gesellschafter in den
Fragen
der Energieversorgung ihres
Gebietes, wie auch des
angemessenen Einsatzes
heimischer Energieträger,
zu koordinieren, soweit
dies erforderlich ist,
und diese gegenüber
der E.DIS AG
staatlichen Stellen,
anderen Verbänden und
der Öffentlichkeit zu
vertreten;
4. im Rahmen wirtschaftlich
sinnvoller und vertretbarer
Geschäftsführung weitere
Aktien
an der E.DIS AG
zu erwerben und
Kapitalerhöhungen
mitzuvollziehen.
Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig und nützlich sind.
Ausgeschlossen sind Geschäfte und Maßnahmen zur Gründung, zum Erwerb und zur Pacht von Unternehmen.
Beteiligungen an Unternehmen sind erlaubt, soweit sie sich auf die E.DIS AG oder kommunale Anteilsgesellschaften beschränken. |